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Arbeitsmedizin ist ein spannendes Feld. Als Arbeitsmediziner kann ich Ihrem Unternehmen arbeitsmedizinische Beratung und die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen anbieten. Die Notwendigkeit bestimmt die Gefährdungsberuteilung im Rahmen der vom Mitarbeiter durchgeführten Tätigkeit und sein Tätigkeitsbedarf. Der tatsächliche Bedarf des arbeitsmedizinischen Vorsorgeschutzes wird neben den gesetzlichen Bestimmungen (ArbmedVV) somit immer durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Eine unreflektierte Anordnung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen ist damit obsolet.

Auch die sogenannten G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV) entsprechen aktuell nicht mehr den rechtlichen Vorgaben, werden für eine Orientierung im Alltag aber weiterhin genutzt.

 

Aktuell führen wir folgende Vorsorgen durch:

 

G 20 Lärm

G 24 Hauterkrankungen (ohne Hautkrebs)

G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

G 37 Arbeiten an Bildschirmgeräten

G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

 

Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular.

Arbeitsmedizinische Beratung

Durchführung von Vorsorgen