Quarantäne

Regeln für Infizierte

gem. Niedersächsischer Absonderungsverordnung

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich von heute an nicht mehr in Quarantäne begeben. Auch die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests entfällt. Wer infiziert ist und unbedingt das Haus verlassen muss, dem wird empfohlen, eine FFP 2 Maske zu tragen, um möglichst andere nicht anzustecken. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, falls Sie bei Krankheitsbeschwerden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter: Hinweise zur Quarantäne | Portal Niedersachsen

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Gerne stellen wir Ihnen eine AU aus, sofern Sie uns das Testergebnis eines offiziellen Schnelltests reingereicht haben.