gem. Niedersächsischer Absonderungsverordnung
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Auch die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests entfällt. Wer infiziert ist und unbedingt das Haus verlassen muss, dem wird empfohlen, eine FFP 2 Maske zu tragen, um möglichst andere nicht anzustecken. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, falls Sie bei Krankheitsbeschwerden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: Hinweise zur Quarantäne | Portal Niedersachsen
Benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Und Sie können aufgrund Ihrer Beschwerden nicht persönlich kommen? Ab dem 07.12.2023 dürfen wir bei uns gut bekannten Patienten eine Arbeitsunfähigkeit nach Telefonanruf ausstellen.