Quarantäne

Regeln für Infizierte

gem. Niedersächsischer Absonderungsverordnung

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Auch die Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests entfällt. Wer infiziert ist und unbedingt das Haus verlassen muss, dem wird empfohlen, eine FFP 2 Maske zu tragen, um möglichst andere nicht anzustecken. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, falls Sie bei Krankheitsbeschwerden eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter: Hinweise zur Quarantäne | Portal Niedersachsen

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Und Sie können aufgrund Ihrer Beschwerden nicht persönlich kommen? Ab dem 07.12.2023 dürfen wir bei uns gut bekannten Patienten eine Arbeitsunfähigkeit nach Telefonanruf ausstellen.